Beratung und Consulting für Trinkwasserhygiene

Beratung und Consulting Trinkwasserhygiene
Beratung und Consulting Trinkwasserhygiene

Die Trinkwasserverordnung sieht für Inhaber und Betreiber von Immobilien umfangreiche Untersuchungs- und Handlungspflichten für die Errichtung und den Betrieb von Trinkwasser-Installationen vor.

 

Neben der nach § 13, Absatz 1 Trinkwasserverordnung geforderten Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen sind für mikrobiologische Kontaminationen im Trinkwasser besondere Maßnahmen und Vorgehensweisen vorgesehen.

 

Werden diese Abläufe und Maßnahmen nicht eingehalten, so  bestehen weitreichende Haftungsrisiken für den Inhaber oder Betreiber einer Immobilie.

 

Die Trinkwasserverordnung sowie die verbindlichen Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) sehen für diese Maßnahmen die Überprüfung und Bewertung des Sachverhaltes unter Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen durch eine qualifizierte und fachkundige Person vor.

 

Zudem sind mögliche Gefahren für die menschliche Gesundheit, die von einer Trinkwasser-Installation ausgehen können, richtig einzuschätzen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.

 

Für öffentliche und medizinisch genutzte  Einrichtungen, zum Beispiel für Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheimen und Kliniken sind besondere Anforderungen nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlungen) und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu beachten.

 

Der Unternehmer und Inhaber einer Trinkwasseranlage (UsI) sowie deren weitere Betreiber unterliegen der Verkehrssicherungspflicht nach dem Bürgerlichen Gestzbuch BGB § 823 und stehen somit in einer besonderen Verantwortung gegenüber den Verbrauchern des Trinkwassers.

Fachgerechte Beratung und Betreuung von Kunden auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene

Als kompetenter und zuverlässiger Partner für das Aufgabengebiet der Trinkwasserhygiene bieten wir unseren Kunden eine umfangreiche Beratung zur Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen sowie zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Betreiberpflichen für Inhaber von Trinkwasser-Installation an:

 

  • Beratung und gutachterliche Stellungnahmen im Aufgabengebiet der Trinkwasserhygiene.
  • Anfertigung von Gutachten, Expertisen und Gefährdungsanalysen nach Trinkwasserverordnung.
  • Hygienisch-technische Überprüfung und Bewertung von Trinkwasseranlagen.
  • Festlegung von Probenahmestellen und Erstellung von Probenahme-Konzeptionen für Trinkwasseruntersuchungen.
  • Erstellung von Water-Safety-Plänen (WSP) für Gebäudeinstallationen.
  • Koordinierung von Water-Safety-Plan (WSP)-Teams und Teams zu Erstellung von Gefährdungsanalysen.
  • Trinkwasserhygiene-Management mit der Betreuung von Kunden in dem Bereich der Trinkwasserhygiene.

Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu unseren Leistungen wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten  gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)