Wann muss eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung erstellt werden?

Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen mit mehr als 100 koloniebildenden Einheiten in einer Trinkwasserprobe von 100 Milliliter (100 KBE/100 ml) hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Trinkwasseranlage gemäß §16, Absatz 7 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unverzüglich eine Gefährdungsanalyse für die betroffene Trinkwasser-Installation zu erstellen oder erstellen zu lassen.

 

Wird der technische Maßnahmewert für Legionellen mit mehr als 100 KBE/100 ml überschritten, so muss grundsätzlich eine ereignisorientierte Gefährdungsanalyse für die betroffene Trinkwasser-Installation angefertigt werden, unabhängig von den Ergebnissen durchgeführter Nachuntersuchungen oder einer schriftlichen Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt.

 

Ausnahmen von dieser Betreiberpflicht sieht die Trinkwasserverordnung nicht vor.

Wann muss eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverodnung erstellt werden?
Wann muss eine Gefährdungsanalyse erstellt werden?

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