Was ist eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung?

Eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (§3, Absatz 13, TrinkwV) ist eine systemische Ermittlung von Gefährdungen und Mängel in einer Trinkwasser-Installation, die zu einer gesundheitlichen Gefährdung beim Menschen aufgrund einer biologischen, chemischen oder physikalischen Beeinträchtigung des Trinkwassers führen können.

 

Eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung soll dem Inhaber und Betreiber einer Trinkwasser-Installation Hinweise zu Mängeln in seiner Anlage liefern sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung empfehlen.

 

Dabei ist unter Berücksichtigung des Schutzes der gesundheitlichen Gefährdung von Personen eine zeitlich priorisierte Aufführung von kurzfristig, mittelfristig und langfristig umzusetzenden Maßnahmen zu treffen.

Was ist eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung?
Was ist eine Gefährdungsanalyse?

Durch einen Sachverständigen sind im Rahmen einer Gefärdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung alle möglichen und denkbaren Gefahren, die von einer Trinkwasser-Installation ausgehen könnnen zu ermitteln und hinsichtlich des möglichen Risikos zu bewerten.

 

Nach der Definition gemäß §3 , Absatz 13 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beinhaltet eine Gefährdungsanalyse folgende Merkmale:

  • Die Sichtung und Überprüfung der Trinkwasseranlage über eine Ortsbegehung.
  • Eine Beschreibung der Anlage zur Wasserverteilung (Trinkwasser-Installation).
  • Eine Feststellung von Abweichungen, die sich aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen ergeben.
  • Die Berücksichtigung von Erkenntnissen über die Wasserbeschaffenheit, dem Aufbau und Zustand der Trinkwasseranlage sowie deren Nutzung.
  • Eine Berücksichtigung von Erkenntnissen aus Laborbefunden und deren örtliche Zuordnung.

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