Eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (§3, Absatz 13, TrinkwV) ist eine systemische Ermittlung von Gefährdungen und Mängel in einer Trinkwasser-Installation, die zu einer gesundheitlichen Gefährdung beim Menschen aufgrund einer biologischen, chemischen oder physikalischen Beeinträchtigung des Trinkwassers führen können.
Eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung soll dem Inhaber und Betreiber einer Trinkwasser-Installation Hinweise zu Mängeln in seiner Anlage liefern sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung empfehlen.
Dabei ist unter Berücksichtigung des Schutzes der gesundheitlichen Gefährdung von Personen eine zeitlich priorisierte Aufführung von kurzfristig, mittelfristig und langfristig umzusetzenden Maßnahmen zu treffen.
Durch einen Sachverständigen sind im Rahmen einer Gefärdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung alle möglichen und denkbaren Gefahren, die von einer Trinkwasser-Installation ausgehen könnnen zu ermitteln und hinsichtlich des möglichen Risikos zu bewerten.
Nach der Definition gemäß §3 , Absatz 13 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beinhaltet eine Gefährdungsanalyse folgende Merkmale:
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