Gefährdungsanalysen für Trinkwasseranlagen sind gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung 2012) in Form eines Gutachtens und somit durch einen unabhängigen Sachverständigen mit entsprecheder Qualifikation, zum Beispiel im Bereich der Sanitärtechnik oder Trinkwasserhygiene, zu erstellen.
Gemäß dem Regelwerk VDI/BTGA/ZVSHK 6023-2 ist als geeigneter Ersteller einer Gefährdungsanalyse ein Sachverständiger mit umfassender Fachkunde aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seinem besonderenn Wissen, seiner persönlichen Eignung sowie seinen umfassenden Kenntnissen zu den allgemiein anerkannten Regeln der Technik zu sehen.
Die Durchführung der Gefährdungsanalyse muss unabhängig von anderen Interessen erfolgen.
Insbesondere muss eine eventuelle Befangenheit vermieden werden. Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, der Errichtung oder dem Betrieb der Trinkwasser-Installation (Betreiber) selbst beteiligt sind oder beteiligt waren.
Eine Beauftragung eines ganz bestimmten Typs von Sachverständigen ist nicht verpflichtend. Die Auswahl eines kompetenten Gefährdungsanalysten obliegt somit letztlich immer dem Inhaber bzw. Betreiber der Trinkwasseranlage.
Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu unseren Leistungen wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung.
Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704 (Anruf kostenfrei)