Wie ist eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung aufgebaut?

Wie ist eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung aufgebaut?
Wie ist eine Gefährdungsanalyse aufgebaut?

Eine Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen ist in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erstellen.

 

Voraussetzung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse ist gemäß § 3, Absatz 13 Trinkwasserverordnung eine vorherige Ortsbegehung der Trinkwasseranlage.

 

Die Grundlagen für den strukturellen Aufbau einer Gefährdungsanalyse werden in der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung von 2012) sowie in dem Regelwerk VDI/BTGA/ZVSHK 6023-2 aufgeführt.

Der Ablauf einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen unterteilt sich allgemein in folgende Abschnitte:

  • Ortstermin mit einer Vorbsprechung zur Ermittlung der vorliegenden Situation in dem betroffenen Objekt.
  • Dokumentenprüfung und Sichtung von Unterlagen (Laborberichte, Strangpläne, weitere Bestandsunterlagen, etc.).
  • Ortsbegehung zur Sichtung der Trinkwasseranlage und Überprüfung des Trinkwassersystems auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen (a.a.R.d.T.).
  • Individuelle Risikobewertung einzelner Gefahrenstellen in einem Ampelsystem.
  • Schnittstellenprüfung zu Nichttrinkwasser führenden Systemen (z.B. Heizungswasser, Löschwasseranlagen, etc.).
  • Ermittlung von Betriebstemperaturen in dem Trinkwassersystem.
  • Ermittlung von Stagnationsbereichen in der Trinkwasseranlage.
  • Dokumentation der örtlichen Feststellungen in einem ausführlichen Inspektionsbericht.
  • Zusammenfassende Gesamtbewertung der Ergebnisse und der örtlichen Feststellungen.
  • Auflistung von Handlungsempfehlungen in einem Ampelsystem mit zeitlicher Priorisierung in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen.
  • Erstellung der Gefährdungsanalyse in Form eines schriftlichen Gutachtens.

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