Eine Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen ist in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erstellen.
Voraussetzung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse ist gemäß § 3, Absatz 13 Trinkwasserverordnung eine vorherige Ortsbegehung der Trinkwasseranlage.
Die Grundlagen für den strukturellen Aufbau einer Gefährdungsanalyse werden in der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung von 2012) sowie in dem Regelwerk VDI/BTGA/ZVSHK 6023-2
aufgeführt.
Der Ablauf einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen unterteilt sich allgemein in folgende Abschnitte:
- Ortstermin mit einer Vorbsprechung zur Ermittlung der vorliegenden Situation in dem betroffenen Objekt.
- Dokumentenprüfung und Sichtung von Unterlagen (Laborberichte, Strangpläne, weitere Bestandsunterlagen, etc.).
- Ortsbegehung zur Sichtung der Trinkwasseranlage und Überprüfung des Trinkwassersystems auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen
(a.a.R.d.T.).
- Individuelle Risikobewertung einzelner Gefahrenstellen in einem Ampelsystem.
- Schnittstellenprüfung zu Nichttrinkwasser führenden Systemen (z.B. Heizungswasser, Löschwasseranlagen, etc.).
- Ermittlung von Betriebstemperaturen in dem Trinkwassersystem.
- Ermittlung von Stagnationsbereichen in der Trinkwasseranlage.
- Dokumentation der örtlichen Feststellungen in einem ausführlichen Inspektionsbericht.
- Zusammenfassende Gesamtbewertung der Ergebnisse und der örtlichen Feststellungen.
- Auflistung von Handlungsempfehlungen in einem Ampelsystem mit zeitlicher Priorisierung in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen.
- Erstellung der Gefährdungsanalyse in Form eines schriftlichen Gutachtens.