Gefährdungsanalyse nach § 16 (7) Trinkwasserverordnung bei einer Legionellen-Kontamination im Trinkwasser

Gefährdungsanalyse Legionellen
Gefährdungsanalyse Legionellen

Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (100 KBE/100 ml) muss der Betreiber oder Inhaber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasser-Installation unverzüglich eine Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung durchführen oder durchführen lassen.

 

Die Gefährdungsanalyse  ist durch einen unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen in Form eines Gutachtens zu erstellen und dem Gesundheitsamt vorzulegen.

 

Der Ablauf und Inhalt einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen wird über die seit dem 01.01.2018 gültigen Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 " Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse" neu geregelt.

 

Gesetzliche Grundlage für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse der Trinkwasser-Installation nach einem Befall mit Legionellen ist die neue 4. Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung gemäß §16 Absatz 7 TrinkwV vom 03.01.2018.

 

Diese besagt unter anderen, dass bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen der Inhaber oder sonstige Unternehmer (UsI) einer Trinkwasseranlage unverzüglich:

 

  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen hat. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie die Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
  • Eine Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen lassen muss.
  • Maßnahmen durchzuführen oder durchführen hat, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.

 

Die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse sind ohne weitere Aufforderung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt und den Nutzern des Trinkwassers mitzuteilen.

 

Bereits bei der ersten Überschreitung des technischen Maßnahmewertes ist eine Gefährdungsanalyse für die betroffene Trinkwasser-Installation durchzuführen. Die Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdunsganalyse bleibt auch dann bestehen, wenn bereits weitere Maßnahmen eingeleitet wurden.

 

Erfüllen Sie jetzt sicher Ihre gesetzlichen Handlungspflichten nach § 16 (7) Trinkwasserverordnung mit der Durchführung einer Gefährdungsanalyse Ihrer Trinkwasser-Installation.

Gefährdungsanalyse bei Legionellen - Erfüllen Sie sicher Ihre gesetzlichen Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung

Zur Ursachenklärung und erfolgreichen Beseitigung eines Legionellenbefalls in Trinkwasseranlagen erstellen unsere zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene (TWH) mit Zertifikat VDI/DVGW 6023 Kategorie A individuelle sowie rechtssichere Gefährdungsanalysen nach Trinkwasserverordnung gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) und der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 " Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse":

 

  • Hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation vor Ort durch einen DIN ISO/IEC EN 17024 zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (TWH) mit Zertifikat VDI/DVGW 6023 Kategorie A.
  • Erstellung der Gefährdungsanalyse in Gutachtenform nach den Anforderungen der Gesundheitsämter und den Prüfkriterien des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung).
  • Erstellung unabhängiger Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen nach der neuen Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 " Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse"  vom 01.01.2018.
  • Individuelle und rechtssichere Gefährdungsanalysen zu einem fairen Festpreis, ohne nachträgliche Kostenerhebungen.
  • 100 % garantierte Anerkennung der Gefährdungsanalysen bei allen Gesundheitsämtern.
  • Kurzfristige Erstellung von Gefährdungsanalysen ohne nachträgliche Kostenerhebungen.
  • Zeitnahe Vor-Ort Termine und Anfertigung der Gefährdungsanalysen ohne lange Wartezeiten.
  • Terminänderungen, Organisation und Anpassungen zur Gefährdungsanalyse sind kostenfrei.

Falls Sie Fragen haben oder eine ausführliche Beratung zu unseren Gefährdungsanalysen wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten an sieben Tagen in der Woche jederzeit gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)