Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) bei Legionellen im Trinkwasser in Firmen und industriellen Großanlagen

Gefährdungsanalyse Trinkwasseranlagen Industrie
Gefährdungsanalyse Trinkwasseranlagen Industrie

Firmengebäude und industrielle Großanlagen verfügen in der Regel über komplexe, weitverzweigte Trinkwasser-Installationen mit zahlreichen Anlagenkomponenten zur Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser.

 

Nicht selten kommt es daher in älteren Bestandsanlagen zu mikrobiellen Problemen mit Legionellen, Pseudomonas aeruginosa sowie anderen Trinkwasser assoziierten Keimen in der Trinkwasser-Installation.

 

Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes obliegt daher dem Firmeninhaber und Betreiber eine besondere Sorgfaltspflicht zum Schutz der Arbeiter, der Besucher und anderen Personen, die das Trinkwasser auf einem Firmengelände nutzen.

 

Bei dem Erreichen des technischen Maßnahmewerts für Legionellen muss der Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 51, Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasser-Installation erstellen.

 

Die Risikoabschätzung der Trinkwasser-Installation muss eine vorherige Ortsbegehung der Trinkwasseranlage einschließen und sollte durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) in Form eines Gutachtens angefertigt werden.

 

Unmittelbar nach Erstellung der Risikoabschätzung sind weitere Untersuchungen der Trinkwasser-Installation auf Legionellen durchzuführen.

 

Erst durch die Erstellung der gesetzlich geforderten Risikoabschätzung lassen sich mögliche Ursachen für eine mikrobiologische Kontamination in einer Trinkwasseranlage erkennen sowie weitere Maßnahmen herleiten, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher des Trinkwassers erforderlich sind.

Arbeitsschutz mit Verantwortung - Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen in Firmen und Industrieanlagen

Trinkwasseranlagen im Bestand, aber auch neuere Anlagen, weisen in vielen Fällen hygienisch-technische Mängel auf. Als Folge können sich Legionellen oder andere pathogene Trinkwasserkeime in einer mangelhaften Trinkwasser-Installation rasant vermehren.

 

Arbeiter aber auch Besucher sind bei der Nutzung einer mit Bakterien kontaminierten Trinkwasser-Installation stark gefährdet.

 

Gemäß §13, Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind Trinkwasseranlagen daher so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) für Trinkwasser-Installationen eingehalten werden.

 

Inhaber und Betreiber von Firmen sind somit in verstärktem Maße in der Pflicht, Trinkwasseranlagen auf einem Werksgelände nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so zu betreiben, dass von dem Trinkwasser keine Gefahr ausgeht.

 

Allein schon die Vermutung, dass von der Trinkwasser-Installation eine Gährdung ausgehen könnte, zum Beispiel durch einen hygienisch-technischen Mangel, erfordert eine Untersuchung der Trinkwasseranlage im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

 

Um eventuelle Haftungsprobleme und Folgekosten zu vermeiden ist es sinnvoll eine freiwillige, systemorientierte Gefährdungsanalyse für die Trinkwasser-installation durchführen zu lassen.

 

Somit werden eventuelle Mängel und Schwachstellen im Leitungssystem der Trinkwasseranlage bereits frühzeitig erkannt, die eine Legionellen-Kontamination oder andere Hygienerisiken in der Gebäudeinstallation hervorrufen könnten.

Wir erstellen Gefährdungsanalysen nach der VDI-Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Erstellung professioneller und rechtssicherer Gefährdungsanlaysen für Trinkwasser-Installationen in Firmengebäuden und industriellen Großanlagen zur Umsetzung der Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung:

  • Hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation vor Ort durch einen DIN ISO EN 17024 zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (TWH) mit erforderlicher Befähigung VDI/DVGW 6023 Kategorie A.
  • Erstellung einer systemorientierten und rechtssicheren Gefährdungsanalyse zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen in Firmengebäuden nach §13, Absatz 1 der Trinkwasserverordnung und zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
  • Ereignisorientierte Gefährdungsanalysen nach einem Befall mit Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und anderen Keimen im Trinkwasser gemäß § 48, Absatz 2 der Trinkwasserverordnung und der VDI-Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 unter Berücksichtigung der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA).
  • Implementierung einer regelkonformen Trinkwasserhygiene in Firmen und industriellen Großanlagen.
  • Fachgerechte Festlegung von Probenahmestellen unter Einbindung von mikrobiologischen Stufenkontrollen für eine hygienisch sichere Untersuchung des Trinkwassers innerhalb weitverzweigter Trinkwasser-Installationen.
  • Sicherung der Werkshygiene durch routinemäßige Untersuchungen des Trinkwassers.
  • Wir bieten unsere Gefährdungsanalysen und Risikoabschätzungen zu einem fairen Festpreis an, ohne nachträgliche Kostenerhebungen.
  • 100 % Diskretion und garantierte Anerkennung der Gefährdungsanalysen und Risikoabschätzungen bei allen Gesundheitsämtern.
  • Terminänderungen, Organisation und Anpassungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung sind kostenfrei.

Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)