Gefährdungsanalyse für Trinkwasserinstallationen nach VDI 6023

Gefährdungsanalyse VDI 6023- Blatt 2
Gefährdungsanalyse VDI 6023- Blatt 2

Die Aufgabe einer Gefährdungsanalyse besteht in der Feststellung von technischen sowie betriebstechnischen Mängeln in einer Trinkwasserinstallation sowie der Bewertung von Gefährdungen in Hinblick auf die Hygiene und der Gesundheit, die durch den Betrieb und der Nutzung einer Trinkwasseranlage ausgehen können.

 

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer anlassbezogenen ereignisorientierten Gefährdungsanalyse

und einer vorsorglich erstellen systemorientierten Gefährdungsanalyse für Trinkwasserinstallationen.

 

Auslöser einer ereignisorientierten Gefährdungsanalyse ist in der Regel das Vorliegen von mikrobiologischen Kontaminationen in Trinkwasserinstallationen, zum Beispiel mit Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, Coliformen und Fäkalkeimen im Trinkwasser.

 

Werden dem Betreiber einer Trinkwasseranlage Tatsachen bekannt, dass die Beschaffenheit des Trinkwassers im Betrieb der Trinkwasserinstallation soweit verändert wird, dass die Anforderungen für die mikrobiologischen und chemischen Parameter nach Trinkwasserverordnung nicht mehr eingehalten werden, so hat der Betreiber unverzüglich Ursachen zur Klärung der Veränderungen sowie Maßnahmen zur Abhilfe der Trinkwasser-Kontamination durchzuführen.

 

Die Erstellung einer ereignisorientierte Gefährdungsanalyse dient hierbei als geeignetes Instrument, um die Ursachenklärung sowie die Beseitigung von mikrobiologischen und chemischen Kontaminationen in Trinkwasserinstallationen erfolgreich durchzuführen.

 

Daneben bietet die vorsorgliche Erstellung einer systemorientierten Gefährdungsanalyse die Möglichkeit, vorhandene Schwachstellen und Gefährdungen in einer Trinkwasser-Installation frühzeitig zu erkennen und einen hygienisch-sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten.

 

Über die Erstellung eine systemorientierten Gefährdungsanalyse lassen sich zudem die Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung überprüfen (§ 13, Absatz 1 TrinkwV).

 

Die Vorgehensweise erfolgt bei einer ereignisorientierten und bei einer systemorientierten Gefährdungsanalyse in ähnlicher Art und Weise. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind alle erkennbar mögliche Gefährdungen aufzuführen und hinsichtlich der hieraus resultierenden Risiken für Mensch und Material individuell zu bewerten.

 

Die Feststellung der Gefahrenpunkte und Mängel in der Trinkwasseranlage erfolgt hierzu über eine Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen mit einer Überprüfung der Trinkwasserinstallation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Anforderungen an Gefährdungsanalysen für Trinkwasserinstallationen nach der Richtlinie VDI 6023- Blatt 2

Der Ablauf und die Gestaltung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasserinstallationen wird über die bereits seit 2012 bestehende Empfehlung des Umweltbundesamtes, der  UBA-Empfehlung 2012 "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung" sowie normativ über die VDI-Richtlinie VDI 6023 - Blatt 2 " Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse" geregelt.

 

Für die Durchführung einer Gefährdungsanlage sind folgende Anforderungen zu beachten:

  • Die Gefährdungsanalyse hat durch eine sachkundige Person bzw. einen Sachverständigen mit entsprechender Qualifikation in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erfolgen.
  • Zur Erstellung der Gefährdungsanalyse ist eine Ortsbesichtigung mit einer Überprüfung der Trinkwasserinstallation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik vorgesehen.
  • Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind Temperaturprofile für den Betrieb der Trinkwasseranlage zu erstellen.
  •  Eine Gefährdungsanalyse ist unabhängig von anderen Interessen durchzuführen. Insbesondere muss eine Befangenheit vermieden werden. Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, an der Errichtung oder der Sanierung der zu überprüfenden Trinkwasserinstallation selbst beteiligt waren (z.B. Inhaber, Betreiber, Fachplaner, Sanitärfirmen).
  • Als Gutachten muss auch die Gefährdungsanalyse nachvollziehbar, logisch strukturiert, für den Laien verständlich und für den Fachmann ausreichend erklärbar sein.
  •  Gutachten und somit auch Gefährdungsanalysen sind durch den ausführenden Sachverständigen persönlich zu erstellen.

 

Je nach Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Ausmaß der Gefährdung für die Nutzer der Trinkwasseranlage sowie möglicher Schäden sind in der Gefährdungsanalyse entsprechende Handlungsempfehlungen in kurzfristige, in mittelfristige Maßnahmen sowie langfristige Maßnahmen zu unterteilen.

 

Der Ablauf einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasserinstallationen stellt sich wie folgt dar:

  • Ortsbesichtigung mit Bestandsaufnahme der Trinkwasseranlage durch einen qualifizierten Sachverständigen.
  • Ermittlung aller Einflussfaktoren und Mängel von denen eine mikrobiologische, chemische oder physikalische Gefährdung durch den Betrieb der Trinkwasserinstallation ausgehen kann.
  • Hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasserinstallation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  • Überprüfung und Bewertung der Probenahmeplanung sowie erforderlicher Trinkwasseruntersuchungen für die Trinkwasseranlage.
  • Erstellung eines umfangreichen Inspektionsberichts zu den Erkenntnissen der Ortsbesichtigung.
  • Niederschrift der Gefährdungsanalyse als schriftliches Gutachten mit Erfassung der Mängel und Gefahrenpunkte sowie der Aufführung von Risiken.
  • Abschließende Zusammenfassung mit einer Gesamtbewertung zu den Ergebnissen der Gefährdungsanalyse für das Trinkwassersystem.
  • Aufführung von Handlungsempfehlungen, zeitlich priorisiert mit der Erstellung eines geordneten Maßnahmenplans zur erfolgreichen Beseitigung der Mängel und Gefahrenpunkte.

Erstellung systemorientierter Gefährdungsanalysen nach VDI 6023- Blatt 2 durch zertifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene

Zur hygienisch-technischen Überprüfung und Bewertung von Trinkwasseranlagen erstellen wir professionelle sowie rechtssichere Gefährdungsanalysen:

 

  • Ortsbesichtigung und hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation durch VDI / DVQST-zertifizierte Sachverständigen für Trinkwasserhygiene.
  • Erstellung der Gefährdungsanalyse in Gutachtenform nach den Prüfkriterien des Umweltbundesamts (UBA-Empfehlung 2025) und der Richtlinie VDI 6023 - Blatt 2  "Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse".
  • Erstellung der Gefährdungsanalysen durch unabhängige Sachverständige.
  • Individuelle und rechtssichere Gefährdungsanalysen zu einem fairen Festpreis, ohne nachträgliche Kostenerhebungen.
  • Terminänderungen, Organisation und Anpassungen zur Gefährdungsanalyse sind kostenfrei.

Schützen Sie jetzt Ihre Trinkwasser-Installation vor Hygienerisiken und erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung.

Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu unseren Gefährdungsanalysen wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung.

Deutschlandweite Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704   (Anruf kostenfrei)