
Nicht selten kommt es zu einem Legionellenbefall in der Trinkwasserinstallation von Mehrfamilienhäusern, Hotels und anderen Wohngebäuden.
Wird hierbei der technische Maßnahmenwert für Legionellen mit 100 KBE (koloniebildende Einheiten) erreicht oder sogar überschritten, so muss der Betreiber des Gebäudes nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unverzüglich eine Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasserinstallation durchführen.
Die Risikoabschätzung der Trinkwasserinstallation muss eine vorherige Ortsbegehung der Trinkwasseranlage einschließen und ist muss durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen gemäß der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) sowie gemäß der VDI-Richtlinie VDI/B 6023 Blatt 2 - "Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse" in Form eines Gutachtens angefertigt werden.
Unmittelbar nach der Risikoabschätzung sind weitere Untersuchungen der Trinkwasser-Installation auf Legionellen durchzuführen.
Zum Schutz der Bewohner, insbesondere bei älteren oder kranken Menschen sowie Kleinkindern, obliegt dem Betreiber der Trinkwasseranlage hierbei eine besondere Sorgfaltspflicht.
Erst durch die Erstellung der gesetzlich geforderten Risikoabschätzung lassen sich mögliche Ursachen für einen Legionellenbefall in Trinkwasseranlagen erkennen sowie weitere Maßnahmen herleiten, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher des Trinkwassers erforderlich sind.
Trinkwasseranlagen im Bestand, aber auch neuere Anlagen, weisen in vielen Fällen hygienisch-technische Mängel auf. Als Folge können sich Legionellen oder andere Trinkwasserkeime in einer mangelhaften Trinkwasser-Installation rasant vermehren und die Gesundheit der Bewohner bei der Nutzung des Trinkwassers stark gefährden.
Gemäß §13, Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind Trinkwasseranlagen daher so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasserinstallationen eingehalten werden.
Der Inhaber eines Mehrfamilienhauses oder eines Hotels steht somit in der gesetzlichen Pflicht seine Trinkwasseranlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so zu betreiben, dass von dem Trinkwasser keine Gefahr ausgeht.
Allein schon die Vermutung, dass von der Trinkwasser-Installation eine Gährdung ausgehen könnte, zum Beispiel durch einen hygienisch-technischen Mangel, erfordert eine Überprüfung der Trinkwasseranlage im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Um eventuelle Haftungsprobleme und Folgekosten zu vermeiden ist es daher sinnvoll eine freiwillige, systemorientierte Gefährdungsanalyse (Risikoabschätzung) für Trinkwasser-Installation in Wohngebäuden durchführen zu lassen.
Somit werden eventuelle Mängel und Schwachstellen im Leitungssystem der Trinkwasseranlage bereits frühzeitig erkannt, die eine Legionellen-Kontamination oder andere Hygienerisiken in der Gebäudeinstallation hervorrufen könnten.
Gleichzeitig bedeutet eine hygienisch einwandfreie und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eingerichteten Trinkwasser-Installation den Erhalt oder sogar eine Steigerung des Wertes der Immobilie.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Erstellung professioneller und rechtssicherer Gefährdungsanlaysen für Trinkwasserinstallationen in Mehrfamilienhäusern und Hotelgebäuden zur Umsetzung der Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung:
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