Trinkwasser ist nicht steril!
Über den Hauswasseranschluss gelangen oftmals geringe Mengen von Bakterien in die Trinkwasser-Installation von Gebäuden, die sich unter günstigen Wachstumsbedingungen (stagnierendes Trinkwasser, ungünstige Wassertemperaturen, etc.) dann rasant in den Rohleitungen des Trinkwassersystems vermehren können.
Werden die Anforderungen für mikrobiologische Parameter nach Trinkwasserverordnung an den Trinkwasser-Entnahmestellen nicht eingehalten, so besteht aufgrund der besonderen Gefahrensituation ein gesetzlich vorgeschriebener Handlungsbedarf für den Betreiber der kontaminierten Trinkwasser-Installation.
Je nach vorliegender Bakterienart und deren Konzentration im dem Trinkwassersystem sind dann in bestimmten Zeitabständen und Probenspektren unterschiedliche Maßnahmen zur Ursachenklärung und Beseitigung von mikrobiellen Auffälligkeiten in Trinkwasseranlagen durchzuführen.
Bei Überschreitung von Grenzwerten für mikrobiologische und chemische Parameter nach Trinkwasserverordnung ist der Betreiber einer kontaminierten Trinkwasseranlage nach Trinkwasserverordnung gesetzlich dazu verpflichtet unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu informieren und Maßnahmen zur Ursachenklärung sowie zur Beseitigung der mikrobiellen Auffälligkeit einzuleiten.
Ja nach Höhe und Art der Kontamination ist hierzu eine unterschiedliche methodische Vorgehensweise mit einem festgelegten Sanierungsplan erforderlich.
Bei unsachgemäßer oder falscher Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel bei fehlerhaften Spülungen und Desinfektionen, ist die Gefahr einer späteren Wiederverkeimung von Mikroorganismen in Trinkwasser-Installationen sowie eine Schädigung der Trinkwasseranlage sehr hoch.
Wir unterstützen Betreiber von kontaminierten Trinkwasseranlagen bei der Planung, Organisation und Umsetzung von Maßnahmen zur Ursachenklärung und einer fachgerechten Beseitigung mikrobieller Auffälligkeiten in Trinkwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung:
Erfüllen Sie gesetzeskonform Ihre Betreiberpflichten bei mikrobiologischen Kontaminationen in Trinkwasseranlagen.
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten und Informationen streng vertraulich und mit absoluter Diskretion!
Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch zu unseren Leistungen wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung.
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