Bei der Umsetzung der zahlreichen neuen Vorgaben und Anforderungen, die sich aus der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und den weiteren Normen ergeben, stoßen Inhaber und Betreiber von Trinkwasseranlagen oftmals an Ihre Grenzen.
Werden die gesetzlichen Vogaben nicht oder nur unzureichend erfüllt, so gerät der Inhaber oder Betreiber der Trinkwasser-Installation in eine riskante Haftungssituation.
Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene unterstützen wir Inhaber und Betreiber von Trinkwasseranlagen Ihre Verkehrssicherungspflichten für einen hygienisch-sicheren und einen nach den allgemein nach den anerkannten Regeln der Technik vorgesehenen Betrieb von Trinkwasser-Installationen zu erfüllen.
Maßnahmen bei Überschreitung der Grenzwerte für chemische udn mikrobielle Parameter der Trinkwasserhygiene in einer Trinkwasser-Installation:
Maßnahmen bei dem Auftreten von Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und weiterer Keime in einer Trinkwasser-Installation:
Maßnahmen für einen bestimmungsgemäßen Betrieb von Trinkwasseranlagen und zur Sicherung der Trinkwassergüte:
Maßnahmen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb von Trinkwasseranlagen und zur Sicherung der Trinkwasserhygiene in Gebäuden:
Erstellung von Gutachten für Trinkwasserhygiene durch firmeneigene DIN ISO/IEC EN 17024 zertifizierte Sachverständige mit erforderlicher Befähigung VDI/DVGW 6023 Kategorie A.
Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu unseren Leistungen wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung.
Deutschlandweite Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704 (Anruf kostenfrei)