Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) bei Legionellen im Trinkwasser in Kitas, Schulen und Bürogebäuden

Wird der technische Maßnahmert für Legionellen mit mehr als 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) in einer Trinkwasser-Installation erreicht, so hat der Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 51, Absatz 1 der Trinkwasserverordnung unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für das betroffene Trinkwassersystem durchzuführen.

 

Nach Erstellung der Risikoabschätzung  sind weitergehende Untersuchungen des Trinkwassersystems auf Legionellen zu Ursachenklärung der Legionellen-Kontamination erforderlich.

 

Insbesondere in hygiene-relevanten Einrichtungen mit schutzbedürftigen Personen, so zum Beispiel in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Öffentlichkeit zugängliche Verwaltungsgebäude mit Besucherverkehr, obliegt dem Betreiber der Trinkwasseranlage hierbei eine besondere Sorgfaltspflicht.

 

Die Risikoabschätzung des Trinkwassersystems nach einem Legionellenbefall sollte daher in priorisierten Einrichtungen unverzüglich durchgeführt werden, um eine mögliche Gesundheitsgefährdung für die Nutzer des Trinkwassers zu vermeiden und Haftungsrisiken für den Betreiber auszuschließen.

 

Wir unterstützen Behörden und Stadtverwaltungen bei der Erfüllung der Betreiberpflichten nach einem Legionellenbefall im Trinkwasser priorisierter Einrichtungen von Kindertagesstätten, Schulen, Schulsporthallen und Verwaltungsgebäuden mit der Erstellung einer Risikoabschätzung nach  § 51, Absatz 1 der Trinkwasserverordung sowie bei der Durchführung weitergehender Legionellen-Untersuchungen und Nachuntersuchungen zur betroffenen Trinkwasseranlage.

Arbeitsschutz mit Verantwortung - Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen in Kitas, Schulen und Ämtern

Trinkwasseranlagen im Bestand, aber auch neuere Anlagen, weisen in vielen Fällen hygienisch-technische Mängel auf. Als Folge können sich Legionellen oder andere pathogene Trinkwasserkeime in einer mangelhaften Trinkwasser-Installation rasant vermehren.

 

Das Personal aber auch Besucher sind bei der Nutzung einer mit Bakterien kontaminierten Trinkwasser-Installation stark gefährdet.

 

Gemäß § 13, Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind Trinkwasseranlagen daher so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) für Trinkwasser-Installationen eingehalten werden.

 

Behörden sind somit in verstärktem Maße in der Pflicht, Trinkwasseranlagen in öffentlichen Gebäuden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so zu betreiben, dass von dem Trinkwasser keine Gefahr ausgeht.

 

Allein schon die Vermutung, dass von der Trinkwasser-Installation eine Gährdung ausgehen könnte, zum Beispiel durch einen hygienisch-technischen Mangel, erfordert eine Untersuchung der Trinkwasseranlage im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

 

Um eventuelle Haftungsprobleme und Folgekosten zu vermeiden ist es sinnvoll eine freiwillige, systemorientierte Gefährdungsanalyse für die Trinkwasser-installation durchführen zu lassen.

 

Somit werden eventuelle Mängel und Schwachstellen im Leitungssystem der Trinkwasseranlage bereits frühzeitig erkannt, die eine Legionellen-Kontamination oder andere Hygienerisiken in der Gebäudeinstallation hervorrufen könnten.

Wir erstellen Gefährdungsanalysen nach dem Regelwerk VDI/BTGA/ZVSHK 6023 - Blatt 2

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Erstellung professioneller und rechtssicherer Gefährdungsanlaysen für Trinkwasser-Installationen in Kitas, Schulen und Verwaltungsgebäuden zur Umsetzung der Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung:

 

  • Hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation vor Ort durch einen DIN ISO EN 17024 zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (TWH) mit erforderlicher Befähigung VDI/DVGW 6023 Kategorie A.
  • Erstellung einer systemorientierten und rechtssicheren Gefährdungsanalyse zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen in Firmengebäuden nach § 13, Absatz 1 der Trinkwasserverordnung und zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
  • Ereignisorientierte Gefährdungsanalysen nach einem Befall mit Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und anderen Keimen im Trinkwasser gemäß § 48, Absatz 2 der Trinkwasserverordnung und der VDI-Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 unter Berücksichtigung der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA).
  • Fachgerechte Festlegung von Probenahmestellen unter Einbindung von mikrobiologischen Stufenkontrollen für eine hygienisch sichere Untersuchung des Trinkwassers innerhalb weitverzweigter Trinkwasser-Installationen.
  • Wir bieten unsere Gefährdungsanalysen und Risikoabschätzungen zu einem fairen Festpreis an, ohne nachträgliche Kostenerhebungen.
  • 100 % Diskretion und garantierte Anerkennung der Gefährdungsanalysen und Risikoabschätzungen bei allen Gesundheitsämtern.
  • Terminänderungen, Organisation und Anpassungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung sind kostenfrei.

Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)