
Eine fachgerechte Probenahmeplanung ist die Grundlage für jede aussagekräftige Untersuchung des Trinkwassers in Trinkwasseranlagen. Sie stellt sicher, dass die Probenahme repräsentativ sowie normkonform nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vollzogen wird und die Analysenergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen nachvollziehbar bewertet werden können.
Die Trinkwasserverordnung schreibt dem Betreiber einer untersuchungspflichtigen Trinkwasseranlage hierbei gesetzlich vor, an welchen Entnahmestellen des Trinkwassersystems die Trinkwasserproben für mikrobielle und chemische Parameter entnommen werden müssen (§ 41 TrinkwV Stelle der Probenahme, § 43 TrinkwV Probenahmeverfahren).
Die Festlegung der Probennahmestellen liegt letztlich jedoch in der Verantwortung des Betreiber der Trinkwasseranlage.
Eine qualifizierte Probenahmeplanung für Trinkwasseruntersuchungen berücksichtigt unter anderem die Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung, die Empfehlungen des Umweltbundesamts sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Arbeitsblätter W551, Richtlinie VDI 6023- Blatt 1 und DIN EN ISO 19458).
Für eine systemische Untersuchung der Trinkwasserinstallation auf Legionellen gemäß Trinkwasserverordnung (§ 37, Absatz 1 TrinkwV) ist im Rahmen zur Festlegung der Probennahmestellen die Empfehlung des Umweltbundesamts "Systemische Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung – Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses" zu beachten.
Besonders in komplexen und weitläufigen Trinkwasserverteilungssystemen ist die Auswahl geeigneter Probenahmestellen für eine Untersuchung des Trinkwassers nach hygienisch-technischen Kriterien fachgerecht auszuwählen.
Eine unzureichende oder fehlerhafte Probenahmeplanung kann zu falschen Ergebnissen oder unnötigen Wiederholungsuntersuchungen führen. In diesem Fall können für den Betreiber erhöhte Untersuchungskosten oder sogar rechtliche Konsequenzen entstehen
mit unseren umfangreichen Leistungen einer Probenahmeplanung unterstützen Betreiber von Trinkwasseranlagen bei der professionellen Planung und Organisation von Trinkwasseruntersuchungen gemäß den gesetzlichen und technischen Anforderungen:
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