Probenahmeplanung für Trinkwasseruntersuchungen nach UBA-Empfehlung und Trinkwasserverordnung

Probenahmeplanung für Trinkwasseruntersuchungen nach Trinkwasserverordnung
Probenahmeplanung Trinkwasser

Eine fachgerechte Probenahmeplanung ist die Grundlage für jede aussagekräftige Untersuchung des Trinkwassers in Trinkwasseranlagen. Sie stellt sicher, dass die Probenahme repräsentativ sowie normkonform nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vollzogen wird und die Analysenergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen nachvollziehbar bewertet werden können.

 

Die Trinkwasserverordnung schreibt dem Betreiber einer untersuchungspflichtigen Trinkwasseranlage hierbei gesetzlich vor,  an welchen Entnahmestellen des Trinkwassersystems die Trinkwasserproben für mikrobielle und chemische Parameter entnommen werden müssen (§ 41 TrinkwV Stelle der Probenahme, § 43 TrinkwV Probenahmeverfahren).

 

Die Festlegung der Probennahmestellen liegt letztlich jedoch in der Verantwortung des Betreiber der Trinkwasseranlage.

 

Eine qualifizierte Probenahmeplanung für Trinkwasseruntersuchungen berücksichtigt unter anderem die Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung, die Empfehlungen des Umweltbundesamts sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Arbeitsblätter W551, Richtlinie VDI 6023- Blatt 1 und DIN EN ISO 19458).

 

Für eine systemische Untersuchung der Trinkwasserinstallation auf Legionellen gemäß Trinkwasserverordnung (§ 37, Absatz 1 TrinkwV) ist im Rahmen zur Festlegung der Probennahmestellen die Empfehlung des Umweltbundesamts "Systemische Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung – Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses" zu beachten.

 

Besonders in komplexen und weitläufigen Trinkwasserverteilungssystemen ist die Auswahl geeigneter Probenahmestellen für eine Untersuchung des Trinkwassers nach hygienisch-technischen Kriterien fachgerecht auszuwählen.

 

Eine unzureichende oder fehlerhafte Probenahmeplanung kann zu falschen Ergebnissen oder unnötigen Wiederholungsuntersuchungen führen. In diesem Fall können für den Betreiber erhöhte Untersuchungskosten oder sogar rechtliche Konsequenzen entstehen

 

Fachgerechte Festlegung von Probenahmestellen durch zertifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene

mit unseren umfangreichen Leistungen einer Probenahmeplanung unterstützen Betreiber von Trinkwasseranlagen bei der professionellen Planung und Organisation von Trinkwasseruntersuchungen gemäß den gesetzlichen und technischen Anforderungen:

 

  • Vor-Ort Begehung der Trinkwasseranlage durch einen zertifizierten Sachverständigen zur Aufnahme und Festlegung der erforderlichen Probenahmestellen und Parameter nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung).
  • Bereits bestehende Probenahmestellen werden auf deren Funktion und Konformität hin überprüft.
  • Festlegung von Probenahmestellen für eine orientierende Legionellenuntersuchung gemäß dem Arbeitsblatt DVGW W551 9.1 "orientierende Untersuchung".
  • Festlegung von Probenahmestellen für eine weitergehende Legionellenuntersuchung gemäß dem Arbeitsblatt  DVGW W551 9.2. "weitergehende Untersuchung".
  • Festlegung von Probenahmestellen für Nachuntersuchungen gemäß dem Arbeitsblatt  DVGW W551 9.3. "Nachuntersuchung".
  • Probenahmeplanung im Rahmen einer Hygieneinspektion neu errichteter Trinkwasseranlage nach VDI 6023- Blatt 1.
  • Probenahmeplanung für Stufenkontrollen bei mikrobiellen Auffälligkeiten in Trinkwasserinstallationen nach DVGW W553- 2.
  • Probenahmeplanung für gestaffelte Stagnationsbeprobung auf Schwermetalle nach UBA-Empfehlung.
  • Risikobasierte Probenahmeplanung in Kliniken und medizinischen Einrichtungen nach RKI-Richtlinie und UBA-Empfehlung.

Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu unseren Probenahme-Konzeptionen wünschen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Deutschlandweite Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704   (Anruf kostenfrei)