Für eine systemische Untersuchung von Trinkwasser-Installationen auf das Vorkommen von Legionellen und weiteren Trinkwasserkeimen ist gemäß der neuen Empfehlung des Umweltbundesamtes vom 18.12.2018 (UBA-Empfehlung) im Vorfeld einer Trinkwasseranalyse die Festlegung von geeigneten Probenahmestellen in dem Trinkwassersystem erforderlich.
Um sicherzustellen, dass der Umfang, die Art und die Positionen der ausgewählten Probenahmestellen auch tatsächlich einer systemischen Untersuchung nach Trinkwasserverordnung entspricht, sollte zuvor im Rahmen einer Ortsbegehung der Trinkwasseranlage die Erstellung einer spezifischen Probenahmeplanung durch eine sachkundige Person erfolgen.
Besonders in weitläufigen und komplexen Wasserverteilungsanlagen ist die Auswahl geeigneter Probenahmestellen für eine systemische Untersuchung der Trinkwasser-Installation nach hygienisch-technischen Punkten fachgerecht auszuwählen.
Zudem sind eventuell bereits bestehende Probenahmestellen auf deren Funktion und Konformität hin zu überprüfen.
Werden die Entnahmestellen unsachgemäß ausgewählt, so entspricht die Probenahme in der Regel nicht in vollem Umfang einer systemischen Untersuchung, so dass für den Betreiber erhöhte Kosten durch Nachuntersuchungen entstehen.können.
Nutzen Sie die Erfahrung unserer Trinkwasser-Experten für die Auswahl geeigneter Probenahmestellen und dem zugehörigen mikrobiologischen Keimspektrum zur systemische Untersuchung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und industriellen Anlagen:
In großen Wasserverteilungsanlagen mit einer hohen Anzahl von Steigsträngenl, so zum Beispiel in Kliniken, Pflegeheimen, und Bürogebäuden, besteht für den Betreiber die Möglichkeit zur Reduzierung von Probenahmestellen für Trinkwasseruntersuchungen.
Über eine optimierte Probenahmeplanung mit Steigstrangreduzierung lassen sich die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Trinkwasseranlalysen in der Regel deutlich senken.
Gemäß der neuen Empfehlung des Umweltbundesamtes vom 18.12.2018 (UBA-Empfehlung) führen unsere Sachverständige hierzu eine anlagenspezifische Seigstrangreduzierung in Gebäuden mit entsprechender Begründung und Dokumentation durch.
Die Unabhängigkeit unserer Schverständigen gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der Probenahmeplanung im Sinne der zuständigen Behörden.
Gleichzeitig gibt es dem Inhaber und Betreiber der Trinkwasseranlage eine Rechtssicherheit für die getroffene Auswahl der Probenahmestellen in seinem Objekt.
Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu unseren Probenahme-Konzeptionen wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten an sieben Tagen in der Woche jederzeit gerne zur Verfügung.
Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704 (Anruf kostenfrei)