
Aufgrund der besonderen Gefährdungslage für immungeschwächte Patienten und pflegebedürftigen Personen erhält die Trinkwasserhygiene in Kliniken sowie in Seniorenwohn- und Pflegeheimen einem hohen Stellenwert.
Für Krankenhäuser sowie andere medizinische- und Pflegeeinrichtungen gelten verschärfte Vorgaben bezüglich der Untersuchungspflichten und Handlungsempfehlungen bei einem Befall der Trinkwasserinstallation mit Legionellen und anderen Trinkwasserkeimen.
In Kliniken, Pflegeheimen und anderen medizinischen Einrichtungen ist für die Bewertung der mikrobiologischen Situation im Trinkwasser das individuelle Gesundheitsrisiko für Patienten und Klienten zu berücksichtigen.
Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen muss der Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage nach § 51, Absatz 1Trinkwasserverordnung unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasserinstallation erstellen.
Unmittelbar nach Erstellung der Risikoabschätzung sind nach den allgemein anerkannten Regel der Technik (Arbeitsblätter DVGW W551, DVGW W551-Blatt 2) weiterführende Untersuchungen sowie Nachuntersuchungen der Trinkwasserinstallation auf Legionellen durchzuführen.
Neben den Vorgaben, die sich aus der Trinkwasserverordnung ergeben, sind zudem die Richtlinie für Krankenhaushygiene- und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (RKI) sowie die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) für öffentlich genutzte Trinkwasseranlagen zu berücksichtigen.
Die Risikoabschätzung der Trinkwasserinstallation muss eine vorherige Ortsbegehung der Trinkwasseranlage einschließen und sollte durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung 2025) und der Richtlinie VDI 6023- Blatt 2 angefertigt werden.
Erst durch die Erstellung der gesetzlich geforderten Risikoabschätzung in Form eines Gutachtens lassen sich mögliche Ursachen für eine mikrobiologische Kontamination in einer Trinkwasseranlage erkennen sowie weitere Maßnahmen herleiten, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher des Trinkwassers erforderlich sind.
Trinkwasseranlagen im Bestand, aber auch neuere Anlagen, weisen in vielen Fällen hygienisch-technische Mängel auf. Als Folge können sich Legionellen oder andere pathogene Trinkwasserkeime in einer mangelhaften Trinkwasserinstallation rasant vermehren.
Immungeschwächte Patienten in Krankenhäusern und ältere oder pflegebedürftige Personen in Senioren- und Pflegeheimen sind bei der Nutzung einer kontaminierten Trinkwasserinstallation besonders stark gefährdet.
Gemäß §13, Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind Trinkwasseranlagen so zu planen, zu bauen und aktuell zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen eingehalten werden.
Der Inhaber einer medizinischen Einrichtung ist somit in verstärktem Maße in der Pflicht, seine Trinkwasseranlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so zu betreiben, dass von dem Trinkwasser keine Gefahr ausgeht.
Allein schon die Vermutung, dass von der Trinkwasserinstallation eine Gährdung ausgehen könnte, zum Beispiel durch hygienisch-technischen Mängel, erfordert eine Untersuchung der Trinkwasseranlage und weitere Maßnahmen im Rahmen des Besorgnisgrundsatzes im Infektionsschutzgesetz (§ 37, Absatz 1 IfSG).
Um eventuelle Haftungsprobleme und Folgekosten zu vermeiden ist es sinnvoll eine freiwillige, systemorientierte Gefährdungsanalyse für Trinkwasserinstallation in Kliniken und Pflegeheimen durchführen zu lassen.
Somit werden eventuelle Mängel und Schwachstellen im Leitungssystem der Trinkwasseranlage bereits frühzeitig erkannt, die eine Legionellen-Kontamination oder andere Hygienerisiken in der Gebäudeinstallation hervorrufen könnten.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Erstellung professioneller und rechtssicherer Gefährdungsanlaysen für Trinkwasser-Installationen in Krankenhäusern, Kurkliniken und Pflegeheimen zur Umsetzung der Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung und der VDI-Richtlinie VDI 6023 - Blatt 2.
Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.
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