Risikoabschätzung § 51, Absatz 1 für Kliniken und Pflegeheime bei Legionellen im Trinkwasser

Risikoabschätzung für Trinkwasseranlagen in Kliniken und Pflege
Risikoabschätzung für Trinkwasseranlagen in Kliniken und Pflege

Kontaminationen des Trinkwasser mit Legionellen in Trinkwasseranlagen von Kliniken und Altenheimen können für immungeschwächte Patienten und älteren Menschen, insbesondere mit Vorerkrankungen, schwerwiegende gesundheitliche Folgen verursachen.

 

Daher stehen die Betreiber von Kliniken sowie Alten- und Pflegeheimen in einer besonderen Verantwortung für die Einhaltung einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserinstallation.

 

Bei dem Erreichen des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen (100 KBE /100 ml) muss der Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasserinstallation in Form eines Gutachtens erstellen.

 

Neben den Vorgaben, die sich aus der Trinkwasserverordnung ergeben, sind zudem die Richtlinien für die Krankenhaushygiene- und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (RKI) sowie die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlungen) zu berücksichtigen.

 

Nach Erstellung der Risikoabschätzung sind nach der allgemein anerkannten Regel der Technik (Arbeitsblätter DVGW W551- Blatt 1, DVGW W551 -Blatt 2) durch den Betreiber der Anlage weiterführende Untersuchungen sowie Nachuntersuchungen der Trinkwasserinstallation auf Legionellen durchzuführen.

Erfüllen Sie sicher Ihre gesetzlichen Betreiberpflichten für Trinkwasseranlagen in Kliniken und Pflegeheimen nach Trinkwasserverordnung

Zur Ursachenklärung und Beseitigung eines Legionellen-Befalls in Trinkwasseranlagen von Kliniken sowie Alten- und Pflegeheimen erstellen wir mit unserem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (ö.b.u.v.S.) sowie mit unseren VDI / DVQST- zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene bundesweit rechtssichere Risikoabschätzungen nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung und gemäß der neuen Empfehlung des Umweltbundesamts (UBA-Empfehlung 2025).

 

Unsere Risikoabschätzungen sind hierbei gezielt auf die Anforderungen des Gesundheitswesens ausgerichtet. Wir kennen die besonderen hygienischen Risiken und organisatorischen Abläufe in Kliniken. Besonders sensible Bereiche wie Intensivstationen, Neonatologie, Geriatrie oder Onkologie berücksichtigen wir mit erhöhter Aufmerksamkeit.

Unsere Leistungen zur Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordnung für Kliniken und Pflegeheime - bundesweit und zertifiziert

  • Vorbereitende Organisation mit der Krankenhaushygiene / Pflegeleitung und der Haustechnik für einen professionellen Ablauf der Risikoabschätzung.
  • Zeitnahe Ortsbesichtigung zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasserinstallation unter Wahrung absoluter Diskretion.
  • Gemeinsame Festlegung von Probenahmestellen mit der Krankenhaushygiene / Pflegeleitung für die erforderliche weitergehende Untersuchung des Trinkwassersystems auf Legionellen.
  • Erstellung einer rechtssicheren Risikoabschätzung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (ö.b.u.v.S.) sowie durch einen VDI / DVQST - zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene in Form eines schriftlichen Gutachtens.
  • Erstellung der schriftlichen Risikoabschätzung als Gutachten gemäß den Prüfkriterien aus der Empfehlung des Umweltbundesamts (UBA-Empfehlung 2025) und dem neuen Regelwerk VDI 6023 - Blatt 2.

 

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch gerne die Kommunikation zur Risikoabschätzung mit dem zuständigen Gesundheitsamt.

 

Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu einer Risikoabschätzung für Trinkwasserinstallationen in Kliniken und Pflegeheimen wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

Deutschlandweite Service-Hotline :  0800 - 000 - 5704   (Anruf kostenfrei)