Mit der aktuellen Trinkwasserverordnung sind für Inhaber von Immobilien umfangreiche Untersuchungs- und Handlungspflichten für die Einrichtung und den Betrieb von Trinkwasser-Installationen hinzugekommen.
Neben der nach § 17 (1) Trinkwasserverordnung geforderten Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen sind für mikrobiologische Kontaminationen im Trinkwasser besondere Maßnahmen und Vorgehensweisen vorgesehen.
Werden diese Abläufe und Maßnahmen nicht eingehalten, so bestehen weitreichende Haftungsrisiken für den Inhaber einer Immobilie.
Die Trinkwasserverordnung sowie die verbindlichen Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) sehen für diese Maßnahmen die Überprüfung und Bewertung des Sachverhaltes unter Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen durch eine qualifizierte und fachkundige Person vor.
Für öffentliche und medizinisch genutzte Einrichtungen, zum Beispiel für Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheimen und Kliniken sind zudem besondere Anforderungen gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlungen) und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu beachten.
Der Unternehmer und Inhaber einer Trinkwasseranlage (UsI) sowie deren weitere Betreiber unterliegen der Verkehrssicherungspflicht nach dem Bürgerlichen Gestzbuch BGB § 823 und stehen in einer besonderen Verantwortung gegenüber den Verbrauchern des Trinkwassers.
Als kompetenter und zuverlässiger Partner für das Aufgabengebiet der Trinkwasserhygiene bieten wir unseren Kunden eine umfangreiche Beratung, Planung und Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Betreiberpflichen für Inhaber von Trinkwasser-Installation in Gebäuden an:
Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu unseren Leistungen wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten jederzeit gerne zur Verfügung.
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