Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023- Blatt 1 für neu errichtete Trinkwasserinstallationen

Hygiene-Erstinspektion für neu errichtete Trinkwasserinstallationen nach VDI 6023- Blatt 1
Hygiene-Erstinspektion VDI 6023 -1

Das technische Regelwerk der VDI 6023- Blatt 1 Hygiene in Trinkwasser-Installationen sieht eine Hygiene-Erstinspektion für neu errichtete Trinkwasseranlagen in Gebäuden und auf Grundstücken vor.

 

Die Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023- Blatt 1 dient zur hygienisch-technischen Überprüfung und Bewertung neu erstellter Trinkwasserinstallationen, einschließlich dem Vorliegen erforderlicher Bestandsunterlagen für deren späteren Betrieb.

 

Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion festgestellte Mängel an der Trinkwasseranlage sind vor dem erstmaligen Befüllen der Trinkwasserinstallation zu beseitigen.

 

Über die Durchführung einer Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023- Blatt1 ist die kontrollierte sowie dokumentierte  Übergabe einer regelkonformen und hygienisch-technisch einwandfreien Trinkwasserinstallation an den Inhaber der neuen Trinkwasserinstallation möglich.

 

Eine Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 - Blatt 1 ist vor der Befüllung der neuen Trinkwasserinstallation durchzuführen und beinhaltet folgende Anforderungen:

 

  • Hygienisch-technische Überprüfung und Bewertung der Trinkwasserinstallation im Rahmen einer Ortsbegehung durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen.
  • Dokumentenüberprüfung von Protokollen und Bestandsunterlagen zur Trinkwasseranlage.
  • Mikrobiologische Überprüfung des Befüllwassers der Trinkwasseranlage nach den Vorgaben der Regel VDI 6023 - Blatt 1.

 

Unmittelbar nach dem Befüllen der Trinkwasserinstallation sollte zum Nachweis der einwandfreien Trinkwasserqualität an repräsentativen Entnahmestellen der neu errichteten Trinkwasserinstallation eine mikrobiologische Überprüfung des Trinkwassers nach dem Regelwerk VDI 6023 -1 erfolgen.

 

Je nach Anlagentyp sind die mikrobiologischen Parameter der Trinkwasserprüfungen unterschiedlich auszuwählen.

 

Mit dem Nachweis der einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit geht die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Betrieb der neuen Trinkwasseranlage auf den Inhaber  über.

Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 - Blatt 1 zur sicheren Übergabe neu errichteter Trinkwasserinstallationen

Gemäß Trinkwasserverordnung (§ 13, Absatz 1 TrinkwV) sind Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser so zu planen, zu errichten und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. 

 

Die Erfordernis zur Durchführung einer Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023- Blatt 1 für neue, in den Betrieb zu nehmende Trinkwasserinstallationen ergibt sich somit aus der Anforderung der Trinkwasserverordnung.

 

Weitere Informationen zur Durchführung einer Hygiene-Erstinspektion für Trinkwasseranlagen werden in der fachlichen Stellungnahme DVQST FS-401 des Deutschen Vereins qualifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene (DVQST e.V.) beschrieben.

 

Über unsere VDI / DVQST- zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene ermöglichen wir eine unabhängige und fachgerechte Hygiene-Erstinspektion für neu errichtete Trinkwasseranlagen. Diese beinhaltet:

 

  • Überprüfung von Dokumenten und erforderlicher Bestandsunterlagen für die Errichtung und den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasserinstallation.
  • Festlegung von Probenahmestellen für eine Hygieneinspektion der Trinkwasserinstallation zur Überprüfung der Trinkwasserqualität nach der Befüllung der Trinkwasserinstallation.
  • Durchführung von Ortsterminen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasserinstallation auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik vor und nach der Befüllung der Trinkwasseranlage.
  • Erstellung eines umfangreichen Prüfberichtes zur Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023- Blatt 1 für die neu errichtete Trinkwasseranlagen in Form eines Prüfgutachtens.

Falls Sie Fragen haben oder eine Beratung zur Hygiene-Erstinspektion für Trinkwasserinstallationen wünschen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Deutschlandweite Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704   (Anruf kostenfrei)