
Das technische Regelwerk der VDI 6023- Blatt 1 Hygiene in Trinkwasser-Installationen sieht eine Hygiene-Erstinspektion für neu errichtete Trinkwasseranlagen in Gebäuden und auf Grundstücken vor.
Die Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023- Blatt 1 dient zur hygienisch-technischen Überprüfung und Bewertung neu erstellter Trinkwasserinstallationen, einschließlich dem Vorliegen erforderlicher Bestandsunterlagen für deren späteren Betrieb.
Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion festgestellte Mängel an der Trinkwasseranlage sind vor dem erstmaligen Befüllen der Trinkwasserinstallation zu beseitigen.
Über die Durchführung einer Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023- Blatt1 ist die kontrollierte sowie dokumentierte Übergabe einer regelkonformen und hygienisch-technisch einwandfreien Trinkwasserinstallation an den Inhaber der neuen Trinkwasserinstallation möglich.
Eine Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 - Blatt 1 ist vor der Befüllung der neuen Trinkwasserinstallation durchzuführen und beinhaltet folgende Anforderungen:
Unmittelbar nach dem Befüllen der Trinkwasserinstallation sollte zum Nachweis der einwandfreien Trinkwasserqualität an repräsentativen Entnahmestellen der neu errichteten Trinkwasserinstallation eine mikrobiologische Überprüfung des Trinkwassers nach dem Regelwerk VDI 6023 -1 erfolgen.
Je nach Anlagentyp sind die mikrobiologischen Parameter der Trinkwasserprüfungen unterschiedlich auszuwählen.
Mit dem Nachweis der einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit geht die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Betrieb der neuen Trinkwasseranlage auf den Inhaber über.
Gemäß Trinkwasserverordnung (§ 13, Absatz 1 TrinkwV) sind Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser so zu planen, zu errichten und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Die Erfordernis zur Durchführung einer Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023- Blatt 1 für neue, in den Betrieb zu nehmende Trinkwasserinstallationen ergibt sich somit aus der Anforderung der Trinkwasserverordnung.
Weitere Informationen zur Durchführung einer Hygiene-Erstinspektion für Trinkwasseranlagen werden in der fachlichen Stellungnahme DVQST FS-401 des Deutschen Vereins qualifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene (DVQST e.V.) beschrieben.
Über unsere VDI / DVQST- zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene ermöglichen wir eine unabhängige und fachgerechte Hygiene-Erstinspektion für neu errichtete Trinkwasseranlagen. Diese beinhaltet:
Falls Sie Fragen haben oder eine Beratung zur Hygiene-Erstinspektion für Trinkwasserinstallationen wünschen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Deutschlandweite Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704 (Anruf kostenfrei)