Wird in einer Trinkwasser-Installation der technische Maßnahmewert für den Parameter Legionellen (Legionella spec.) mit 100 KBE/100 ml in einer Trinkwasseruntersuchung erreicht oder sogar überschritten, so hat der Betreiber unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung (ehemals Gefährdungsanalyse) für die betroffene Trinkwasseranlage gemäß Trinkwasserverordnung (§ 51, Absatz 1TrinkwV) zu erstellen.
Die Risikoabschätzung ist unter Beachtung der im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Empfehlung des Umweltbundesamts "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen" schriftlich durchzuführen.
Die Risikoabschätzung ist unverzüglich in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erbringen.
Für die Durchführung der Risikoabschätzung hat gemäß Trinkwasserverordnung zuvor unverzüglich eine Ortsbesichtigung der betroffenen Trinkwasseranlage zu erfolgen.
Der Betreiber hat die Risikoabschätzung grundsätzlich zu erbringen, unabhängig von einer Aufforderung durch das Gesundheitsamt oder den Ergebnissen mikrobiologischer Nachuntersuchungen.
Da in einer Risikoabschätzung auf Legionellen gemäß § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung unter anderen alle möglichen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit aufgeführt und bewertet werden müssen, sollte der Sachverständige der Risikoabschätzung auch über ein fundiertes Wissen zu den mikrobiologischen Prozessen in Trinkwassersystemen sowie zu den hieraus möglicherweise resultierenden Infektionsgefahren verfügen.
Neben der Erstellung einer Risikoabschätzung sind unverzüglich Untersuchungen zur Klärung der Ursachen für den Legionellen-Befall im Trinkwasser durchzuführen.
Diese sehen die unter anderen die Durchführung einer weitergehenden Untersuchung der Trinkwasser-Installation auf Legionellen nach dem Arbeitsblatt DVGW W551 vor.
In der Risikoabschätzung in Bezug auf Legionellen im Trinkwasser nach Trinkwasserverordnung sind Gefährdungen der menschlichen Gesundheit durch die mit einer Legionellen-Kontamination betroffenen Trinkwasseranlage zu erfassen, systemisch zu ermitteln und zu bewerten.
Die Risikoabschätzung in Bezug auf Legionellen im Trinkwasser muss hierzu folgende Elemente enthalten:
Die Risikoabschätzung (ehemals Gefährdungsanalyse) ist nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes durch einen qualifizierten Sachverständigen mit entsprechender Fachkunde in der Form eines Gutachtens zu erstellen.
Als Gutachten muss die Risikoabschätzung nachvollziehbar, logisch strukturiert, für den Laien verständlich und für den Fachmann ausreichend erklärbar sein.
Das Gutachten der Risikoabschätzung ist unabhängig von anderen Interessen durchzuführen. Insbesondere muss eine Befangenheit vermieden werden. Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, dem Bau oder dem Betrieb oder der Sanierung der Trinkwasser-Installation selbst beteiligt waren (z.B. Inhaber, Betreiber, Fachplaner, Sanitärfirmen).
Gutachten und somit auch die schriftliche Risikoabschätzung sollten durch den ausführenden Sachverständigen persönlich erstellt werden.
Zur Ursachenklärung und Beseitigung eines Legionellenbefalls in Trinkwasseranlagen erstellen unsere zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene bundesweit individuelle sowie rechtssichere Risikoabschätzungen in Bezug auf Legionellen im Trinkwasser gemäß § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung).
Schützen Sie jetzt Ihre Trinkwasser-Installation vor möglichen Hygienerisiken und erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten nach den gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu einer Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen aufgrund eines Legionellenbefalls im Trinkwasser wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit unseren zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene sind wir in dem gesamten Bundesgebiet auch in Ihrer Nähe tätig:
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