Risikoabschätzung nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung bei einer Legionellen-Kontamination im Trinkwasser

Risikoabschätzung bei Legionellen im Trinkwasser nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung
Risikoabschätzung Trinkwasserverordnung

Wird in einer Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert für den mikrobiologischen Parameter Legionellen (Legionella spec.) in einer Trinkwasseruntersuchung erreicht oder überschritten, so hat der Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage eine Risikoabschätzung nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung zu erstellen.

 

Die Risikoabschätzung ist unter Beachtung der im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Empfehlung des Umweltbundesamtes "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen" durchzuführen und in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erbringen. 

 

Für die Erstellung der Risikoabschätzung hat gemäß Trinkwasserverordnung zuvor eine Ortsbesichtigung der Trinkwasseranlage zu erfolgen.

 

Im Rahmen der Ortsbesichtigung sind Untersuchungen zur Klärung der Ursachen für den Legionellen-Befall im Trinkwasser durchzuführen. Die betroffene Trinkwasseranlage ist auf  Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu überprüfen (DIN-Normen, VDI-Richtlinien, DVGW-Arbeitsblätter W 551, etc.).

 

Die Risikoabschätzung hat der Betreiber bei dem Erreichen des technische Maßnahmenwerts für Legionellen gemäß Trinkwasserverordnung grundsätzlich zu erbringen, unabhängig von einer Aufforderung durch das Gesundheitsamt oder den Ergebnissen mikrobiologischer Nachuntersuchungen.

Ablauf der Risikoabschätzung nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung

Der Ablauf und der Inhalt einer Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordnung werden über die Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt (§ 51, Absatz 2 TrinkwV).

 

Im Rahmen der Risikoabschätzung sind alle mögliche Gefährdungen der menschlichen Gesundheit systematisch zu erfassen und zu bewerten, die von der mit einer Legionellen-Kontamination betroffenen Trinkwasserinstallation ausgehen können.

 

Die Risikoabschätzung ist durch einen sachverständigen unter Beachtung der im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Empfehlung des Umweltbundesamts "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen"  in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erstellen.

Eine Risikoabschätzung in Bezug auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung muss folgende Elemente beinhalten:

  • Eine Beschreibung der Wasserversorgungsanlage (Trinkwasserinstallation). 
  • Beobachtungen bei der Ortsbesichtigung hinsichtlich der Ursachenklärung für die ermittelte Legionellen-Kontamination. 
  • Festgestellte Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasserinstallationen. 
  • Sonstige Erkenntnisse über die Wasserbeschaffenheit, die Wasserversorgungsanlage (Trinkwasser-Installation) und deren Nutzung. 
  • Untersuchungsergebnisse und deren zeitliche und örtliche Zuordnung

 

Als Gutachten muss die Risikoabschätzung fachlich korrekt und nachvollziehbar, für den Laien verständlich und für den Fachmann ausreichend erklärbar sein.

 

Die Risikoabschätzung ist unabhängig von anderen Interessen durchzuführen. Insbesondere muss eine Befangenheit vermieden werden.

 

Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, der Errichtung, dem Betrieb oder der Sanierung der Trinkwasserinstallation selbst beteiligt waren (z.B. Inhaber, Betreiber, Fachplaner, Sanitärfirmen).

 

Die schriftliche Risikoabschätzung als Gutachten ist durch den ausführenden und unterzeichnenden Sachverständigen persönlich zu erstellen.

Bundesweite Erstellung von Risikoabschätzungen nach Trinkwasserverordnung durch VDI /DVQST- zertifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene

Zur Ursachenklärung und Beseitigung einer Legionellen-Kontamination in Trinkwasseranlagen erstellen unsere VDI / DVQST- zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene bundesweit professionelle Risikoabschätzungen in Bezug auf Legionellen im Trinkwasser gemäß § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung).

 

Unsere Leistungen:

  • Ortsbesichtigung und hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasserinstallation durch einen VDI / DVQST-zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene.
  • Erstellung der Risikoabschätzung in Form eines schriftlichen Gutachtens nach den Anforderungen der Gesundheitsämter und den Prüfkriterien in der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung 2025).
  • Erstellung der Risikoabschätzung nach den gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung, der Empfehlung des Umweltbundesamtes 2025 und dem Regelwerk der VDI 6023 - Blatt 2.
  • Festlegung von Probenahmestellen für die erforderliche weitergehende Untersuchung auf Legionellen nach dem Arbeitsblatt DVGW W551 im Rahmen der Risikoabschätzung.
  • Individuelle und rechtssichere Risikoabschätzungen durch unabhängige VDI / DVQST- zertifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene.
  • 100 % garantierte Anerkennung der Risikoabschätzung bei allen Gesundheitsämtern.
  • Erstellung der Risikoabschätzung als Festpreis ohne nachträgliche Kostenerhebungen.
  • Die Änderung zu einem Ortstermin der Risikoabschätzung ist kurzfristig möglich und kostenfrei.

Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu unserer Risikoabschätzung wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Deutschlandweite Service-Hotline :  0800 - 000 - 5704   (Anruf kostenfrei)