Wird der technische Maßnahmert für Legionellen mit mehr als 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) in einer Trinkwasser-Installation erreicht, so hat der Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 51, Absatz 1 der Trinkwasserverordnung unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für das betroffene Trinkwassersystem durchzuführen.
Nach Erstellung der Risikoabschätzung sind weitergehende Untersuchungen des Trinkwassersystems auf Legionellen zu Ursachenklärung der Legionellen-Kontamination erforderlich.
Insbesondere in hygiene-relevanten Einrichtungen mit schutzbedürftigen Personen, so zum Beispiel in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Öffentlichkeit
zugängliche Verwaltungsgebäude mit Besucherverkehr, obliegt dem Betreiber der Trinkwasseranlage hierbei eine besondere Sorgfaltspflicht.
Die Risikoabschätzung des Trinkwassersystems nach einem Legionellenbefall sollte daher in priorisierten Einrichtungen unverzüglich durchgeführt werden, um eine mögliche Gesundheitsgefährdung für die Nutzer des Trinkwassers zu vermeiden und Haftungsrisiken für den Betreiber auszuschließen.
Wir unterstützen Behörden und Stadtverwaltungen bei der Erfüllung der Betreiberpflichten nach einem Legionellenbefall im Trinkwasser priorisierter Einrichtungen von
Kindertagesstätten, Schulen, Schulsporthallen und Verwaltungsgebäuden mit der Erstellung einer Risikoabschätzung nach § 51, Absatz 1 der Trinkwasserverordung sowie bei der Durchführung
weitergehender Legionellen-Untersuchungen und Nachuntersuchungen zur betroffenen Trinkwasseranlage.
Trinkwasseranlagen im Bestand, aber auch neuere Anlagen, weisen in vielen Fällen hygienisch-technische Mängel auf. Als Folge können sich Legionellen oder andere pathogene Trinkwasserkeime in einer mangelhaften Trinkwasser-Installation rasant vermehren.
Das Personal aber auch Besucher sind bei der Nutzung einer mit Bakterien kontaminierten Trinkwasser-Installation stark gefährdet.
Gemäß § 13, Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind Trinkwasseranlagen daher so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) für Trinkwasser-Installationen eingehalten werden.
Behörden sind somit in verstärktem Maße in der Pflicht, Trinkwasseranlagen in öffentlichen Gebäuden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so zu betreiben, dass von dem Trinkwasser keine Gefahr ausgeht.
Allein schon die Vermutung, dass von der Trinkwasser-Installation eine Gährdung ausgehen könnte, zum Beispiel durch einen hygienisch-technischen Mangel, erfordert eine Untersuchung der Trinkwasseranlage im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Um eventuelle Haftungsprobleme und Folgekosten zu vermeiden ist es sinnvoll eine freiwillige, systemorientierte Gefährdungsanalyse für die Trinkwasser-installation durchführen zu lassen.
Somit werden eventuelle Mängel und Schwachstellen im Leitungssystem der Trinkwasseranlage bereits frühzeitig erkannt, die eine Legionellen-Kontamination oder andere Hygienerisiken in der Gebäudeinstallation hervorrufen könnten.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Erstellung professioneller und rechtssicherer Gefährdungsanlaysen für Trinkwasser-Installationen in Kitas, Schulen und Verwaltungsgebäuden zur Umsetzung der Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung:
Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704 (Anruf kostenfrei)