Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen in Kliniken und Pflegeheimen bei Legionellen im Trinkwasser

Gefährdungsanalyse Trinkwasser Gesundheitswesen
Gefährdungsanalyse Trinkwasser Gesundheitswesen

Aufgrund der besonderen Gefährdungslage für immungeschwächte Patienten und pflegebedürftigen Personen erhält die Trinkwasserhygiene in Kliniken sowie Seniorenwohn- und Pflegeheimen einem hohen Stellenwert.

 

Für Krankenhäuser sowie andere medizinische- und Pflegeeinrichtungen gelten  spezielle, verschärfte Vorgaben bezüglich der Untersuchungspflichten und Handlungsempfehlungen bei einem Befall der Trinkwasser-Installation mit Legionellen und anderen Trinkwasserkeimen.

 

In Kliniken, Pflegeheimen und anderen medizinischen Einrichtungen ist für die Bewertung der mikrobiologischen Situation im Trinkwasser das individuelle Gesundheitsrisiko für Patienten und Bewohner zu berücksichtigen.

 

Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts für Legionellen muss der Inhaber oder Betreiber der kontamierten Trinkwasseranlage nach § 16 (7) Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unverzüglich eine ereignisorientierte Gefährdungsanlayse für die betroffene Trinkwasser-Installation erstellen oder erstellen lassen.

 

Unmittelbar nach der Gefährdungsanalyse sind weitere Untersuchungen der Trinkwasser-Installation auf Legionellen durchzuführen.

 

Neben den Vorgaben, die sich aus der Trinkwasserverordnung ergeben, ist zudem die Richtlinie für Krankenhaushygiene- und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (RKI) sowie die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) für öffentlich genutzte Trinkwasseranlagen zu berücksichtigen.

 

Die Gefährdungsanalyse der Trinkwasser-Installation muss eine vorherige Ortsbegung der Anlage einschließen und sollte durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) und der neuen Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 vom 01.01.2018 angefertigt werden.

 

Erst durch die Erstellung der gesetzlich geforderten Gefährdungsanalyse in Form eines Gutachtens lassen sich mögliche Ursachen für eine mikrobiologische Kontamination in einer Trinkwasseranlage erkennen sowie weitere Maßnahmen herleiten, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher des Trinkwassers erforderlich sind.

Risiokobewertung Trinkwasser - Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen in Kliniken und Pflegeheimen

Trinkwasseranlagen im Bestand, aber auch neuere Anlagen, weisen in vielen Fällen hygienisch-technische Mängel auf. Als Folge können sich Legionellen oder andere pathogene Trinkwasserkeime in einer mangelhaften Trinkwasser-Installation rasant vermehren.

 

Immungeschwächte Patienten in Krankenhäusern und ältere oder pflegebedürftige Personen in Senioren- und Pflegeheimen sind bei der Nutzung einer kontaminierten Trinkwasser-Installation besonders stark gefährdet.

 

Gemäß §17 (1) Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind Trinkwasseranlagen so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) für Trinkwasser-Installationen eingehalten werden.

 

Der Inhaber einer medizinischen Einrichtung ist somit in verstärktem Maße in der Pflicht, seine Trinkwasseranlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) so zu betreiben, dass von dem Trinkwasser keine Gefahr ausgeht.

 

Allein schon die Vermutung, dass von der Trinkwasser-Installation eine Gährdung ausgehen könnte, zum Beispiel durch einen hygienisch-technischen Mangel, erfordert eine Untersuchung der Trinkwasseranlage im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

 

Um eventuelle Haftungsprobleme und Folgekosten zu vermeiden ist es sinnvoll eine freiwillige, systemorientierte Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-installation in Kliniken und Pflegeheimen durchführen zu lassen.

 

Somit werden eventuelle Mängel und Schwachstellen im Leitungssystem der Trinkwasseranlage bereits frühzeitig erkannt, die eine Legionellen-Kontamination oder andere Hygienerisiken in der Gebäudeinstallation hervorrufen könnten.

Wir erstellen Gefährdungsanalysen nach der neuen Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 und Trinkwasserverordnung

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Erstellung professioneller und rechtssicherer Gefährdungsanlaysen für Trinkwasser-Installationen in Krankenhäusern, Kurkliniken und Pflegeheimen zur Umsetzung der Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung und der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 vom 01.01.2018:

 

  • Hygienisch-technische Überprüfung der Trinkwasser-Installation vor Ort durch einen DIN ISO EN 17024 zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (TWH) mit erforderlicher Befähigung VDI/DVGW 6023 Kategorie A+B.
  • Erstellung einer systemorientierten und rechtssicheren Gefährdungsanalyse zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen in Kliniken und Pflegeheimen nach §17 (1) Trinkwasserverordnung und zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
  • Ereignisorientierte Gefährdungsanalysen nach einem Befall mit Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und anderen Keimen im Trinkwasser gemäß §16 Trinkwasserverordnung unter Berücksichtigung der besonderen Vorgaben der RKI-Richtlinie und der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA).
  • Unterstützung von Krankenhaushygieniker und Gesundheitsämtern bei der Umsetzung einer regelkonformen Trinkwasserhygiene in Kliniken, Pflegeheimen und anderen medizinischen Einrichtungen.
  • Risikorelevante Festlegung von Probenahmestellen für eine hygienisch sichere Untersuchung des Trinkwassers in Kliniken und Pflegeheimen.
  • Wir bieten unsere Gefährdungsanalysen zu einem fairen Festpreis an, ohne nachträgliche Kostenerhebungen.
  • 100 % Diskretion und garantierte Anerkennung der Gefährdungsanalysen bei allen Gesundheitsämtern.
  • Terminänderungen, Organisation und Anpassungen zur Gefährdungsanalyse sind kostenfrei.

Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu unseren Gefährdungsanalysen wünschen, so stehen Ihnen unsere Experten an sieben Tagen in der Woche jederzeit gerne zur Verfügung.

Service-Hotline :   0800 - 000 - 5704    (Anruf kostenfrei)