Aufgrund der besonderen Gefährdungslage für immungeschwächte Patienten und pflegebedürftigen Personen erhält die Trinkwasserhygiene in Kliniken sowie Seniorenwohn- und Pflegeheimen einem hohen Stellenwert.
Für Krankenhäuser sowie andere medizinische- und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle, verschärfte Vorgaben bezüglich der Untersuchungspflichten und Handlungsempfehlungen bei einem Befall der Trinkwasser-Installation mit Legionellen und anderen Trinkwasserkeimen.
In Kliniken, Pflegeheimen und anderen medizinischen Einrichtungen ist für die Bewertung der mikrobiologischen Situation im Trinkwasser das individuelle Gesundheitsrisiko für Patienten und Bewohner zu berücksichtigen.
Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts für Legionellen muss der Inhaber oder Betreiber der kontamierten Trinkwasseranlage nach § 16 (7) Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unverzüglich eine ereignisorientierte Gefährdungsanlayse für die betroffene Trinkwasser-Installation erstellen oder erstellen lassen.
Unmittelbar nach der Gefährdungsanalyse sind weitere Untersuchungen der Trinkwasser-Installation auf Legionellen durchzuführen.
Neben den Vorgaben, die sich aus der Trinkwasserverordnung ergeben, ist zudem die Richtlinie für Krankenhaushygiene- und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (RKI) sowie die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) für öffentlich genutzte Trinkwasseranlagen zu berücksichtigen.
Die Gefährdungsanalyse der Trinkwasser-Installation muss eine vorherige Ortsbegung der Anlage einschließen und sollte durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) und der neuen Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 vom 01.01.2018 angefertigt werden.
Erst durch die Erstellung der gesetzlich geforderten Gefährdungsanalyse in Form eines Gutachtens lassen sich mögliche Ursachen für eine mikrobiologische Kontamination in einer Trinkwasseranlage erkennen sowie weitere Maßnahmen herleiten, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher des Trinkwassers erforderlich sind.
Trinkwasseranlagen im Bestand, aber auch neuere Anlagen, weisen in vielen Fällen hygienisch-technische Mängel auf. Als Folge können sich Legionellen oder andere pathogene Trinkwasserkeime in einer mangelhaften Trinkwasser-Installation rasant vermehren.
Immungeschwächte Patienten in Krankenhäusern und ältere oder pflegebedürftige Personen in Senioren- und Pflegeheimen sind bei der Nutzung einer kontaminierten Trinkwasser-Installation besonders stark gefährdet.
Gemäß §17 (1) Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind Trinkwasseranlagen so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) für Trinkwasser-Installationen eingehalten werden.
Der Inhaber einer medizinischen Einrichtung ist somit in verstärktem Maße in der Pflicht, seine Trinkwasseranlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) so zu betreiben, dass von dem Trinkwasser keine Gefahr ausgeht.
Allein schon die Vermutung, dass von der Trinkwasser-Installation eine Gährdung ausgehen könnte, zum Beispiel durch einen hygienisch-technischen Mangel, erfordert eine Untersuchung der Trinkwasseranlage im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Um eventuelle Haftungsprobleme und Folgekosten zu vermeiden ist es sinnvoll eine freiwillige, systemorientierte Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-installation in Kliniken und Pflegeheimen durchführen zu lassen.
Somit werden eventuelle Mängel und Schwachstellen im Leitungssystem der Trinkwasseranlage bereits frühzeitig erkannt, die eine Legionellen-Kontamination oder andere Hygienerisiken in der Gebäudeinstallation hervorrufen könnten.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Erstellung professioneller und rechtssicherer Gefährdungsanlaysen für Trinkwasser-Installationen in Krankenhäusern, Kurkliniken und Pflegeheimen zur Umsetzung der Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung und der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 vom 01.01.2018:
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