Wird bei einer Legionellenprüfung im Trinkwasser der technische Maßnahmewert für Legionellen mit mehr als 100 KBE koloniebildende Einheiten überschritten, so ist die Erstellung einer Gefährdungsanalyse nach § 16 (7) Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für die kontaminierte Trinkwasseranlage gesetzlich vorgeschrieben.
In diesem Fall hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) der Trinkwasseranlage unverzüglich eine Gefährdungsanlayse für die betroffene Trinkwasser-Installation erstellen oder erstellen zu lassen.
Die Gefährdungsanalyse der Trinkwasser-Installation muss eine vorherige Ortsbegehung der Anlage einschließen und sollte durch einen qualifizierten Sachverständigen nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) in Form eines unabhängigen Gutachtens angefertigt werden.
Der Ablauf einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen wird über die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) und der neuen Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 " Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse" vom 01.01.2018 geregelt.
Gesetzliche Grundlage zur Durchführung der Gefährdungsanalyse ist der § 16 Absatz 7 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) mit der neuen, vierten Änderungsverordnung vom 03.01.2018.
Die Trinkwasserverordnung besagt, dass bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (100 KBE/100ml) der Unternehmer oder sonstige Inhaber der kontaminierten Trinkwasseranlage unverzüglich:
Auch ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt ist die Gefährdungsanalyse bereits bei erstmaliger Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (100 KBE/100 ml) grundsätzlich verpflichtend durchzuführen.
In der neuen allgemein anerkannten Regel der Technik VDI/BTGA/ZVSH 6023 Blatt 2 vom 01.01.2018 wird unter anderen gefordert, dass die Durchfühung einer Gefährdungsanalyse unabhängig von anderen Interessen erfolgen muss.
Insbesondere sollte eine Befangenheit vermieden werden. Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, dem Bau oder dem Betrieb oder der Sanierung der Trinkwasser-Installation selbst beteiligt waren (z.B. Inhaber, Betreiber, Fachplaner, Sanitärfirmen).
Aufgrund möglicher Fehleinschätzungen sowie aus Gründen der Befangenheit wird daher dringend empfohlen die Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen durch einen fachlich qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen durchführen zu lassen.
Das zuständige Gesundheitsamt sowie die Nutzer der Trinkwasseranlage sind uverzüglich über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse zu unterrichten. §16 (7) TrinkwV - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmertes.
Zur Ursachenklärung und erfolgreichen Beseitigung eines Legionellenbefalls in Trinkwasseranlagen erstellen unsere zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene (TWH) mit Zertifikat VDI/DVGW 6023 Kategorie A anlagenspezifische sowie rechtssichere Gefährdungsanalysen nach § 16 (7) Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) und der neuen Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 " Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse":
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