Zur Vermeidung von Hygienerisiken in Trinkwasser-Installationen müssen Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser gemäß § 13, Absatz 1 Trinkwasserverordnung mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) geplant, erbaut und betrieben werden.
Für einen hygienisch-sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen sind im Besonderen die Vorgaben aus dem neuen Regelwerk der Technik VDI 6023 - Blatt 1 anzuwenden.
Zur Umsetzung der Hygienerichtlinie VDI 6023 - Blatt 1 bieten wir Inhabern von Immobilien die Durchführung einer hygienisch-technischen Anlagenprüfung Ihrer Trinkwasser-Installation an.
Über eine hygienisch-technische Anlagenprüfung lassen sich mikrobiologische und chemisch-physikalische Risiken in einer Trinkwasser-Installation frühzeitig erkennen, so dass mögliche Schäden und Verkeimungen in Trinkwassersystemen vermieden werden können.
Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasseranlage (= UsI) ist dazu verpflichtet, die nach Trinkwasserverordnung geltenden mikrobiologischen und chemischen Grenzwerte für das abgegebene Trinkwasser einzuhalten.
Dieses kann auf langer Sicht hin nur über eine hygienisch einwandfreie und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eingerichteten Trinkwasser-Installation erreicht werden.
Für einen bestimmungsgemäßen und hygienisch sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen bieten wir zur Umsetzung der Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung ein umfangreiches Portfolio an Leistungen an:
Schützen Sie jetzt Ihre Trinkwasser-Installation vor Hygienerisiken und Erfüllen Sie jetzt Ihre Betreiberpflichten nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch für eine hygienisch-technische Überprüfung Ihrer Trinkwasseranlage wünschen, so stehen wir Ihnen an sieben Tagen in der Woche jederzeit gerne zur Verfügung.
Deutschlandweite Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704 (Anruf kostenfrei)